Für alle die selbst Boilies produzieren, bieten wir ab sofort einige der gängigsten und vor allem zugelassenen Boiliefarben an.
Die in Fischködern zulässigen Zusatzstoffe werden durch die EU-Futtermittelverordnung Nr. 1831/2003 geregelt. Nach dieser Verordnung ist nicht jeder Farbstoff in Produkten wie Groundbait oder Boilies zugelassen. Die hier angebotenen Farben zählen zu den natürlichen Farbstoffen mit ausschließlich natürlichen Zutaten mit färbender Wirkung und somit dürfen diese in Futtermitteln für die Fischerei verwendet werden.
Geliefert wird diese Abpackung in unseren wieder verschließbaren 1 kg Beutel.
Anwendung:
Die Farbe in etwas Wasser oder bei der Boilieproduktion in die Eier geben, auflösen lassen und gut verrühren. Anschließend ab in den Mix und fertig.
Dosierung:
Rot: 3 - 6 Gramm pro kg
Gelb: 3 - 6 Gramm pro kg
Orange: 3 - 6 Gramm pro kg
Schwarz: 2 - 4 Gramm pro kg
Braun: 2 - 4 Gramm pro kg
Zu beachten ist, dass diese Dosierung als Richtwert gilt. Die genaue Dosierung hängt auch stark von der Färbung des Mix ab.